Auch bei Krankheit und im Alter selbst entscheiden

- Dr. Claus Spruzina, Präsident der Salzburger Notariatskammer
Die Vorsorgevollmacht gibt es beim Notar
Altersdemenz, psychische Erkrankungen oder Unfälle sind Auslöser dafür, dass Menschen plötzlich nicht mehr in der Lage sind, wichtige Entscheidungen für sich selbst zu treffen. Die Salzburger Notare greifen die Pflegeproblematik aktiv auf und raten rechtzeitig eine Vorsorgevollmacht abzuschließen. Darin wird schriftlich festgelegt, wer im Ernstfall in Ihrem Namen entscheidet - von der Abwicklung des Bankgeschöfts bis zur ärztlichen Behandlung. Dr. Claus Spruzina, Präsident der Salzburger Notare, informiert über den Inhalt der Vorsorgevollmacht - und was es alles zu beachten gilt.
Derzeit gibt es in Österreich rund 1.700 Eintragungen im Vorsorgevollmachtsregister. Viele Personen haben sich damit noch gar nicht auseinandergesetzt. Was wird in einer Vorsorgevollmacht geregelt?
Mit einer Vorsorgevollmacht wird im vorhinein klar geregelt, wer rechtliche Entscheidungen für eine Person treffen darf, die selbst dazu nicht mehr in der Lage ist. So ist sichergestellt, dass bei Verlust der eigenen Handlungs- und Geschäftsfähigkeit eine Vertrauensperson die Geschäfte übernimmt. In der Vorsorgevollmacht kann unter anderem bestimmt werden, wer bei Bedarf in welchem Umfang Bankgeschäfte erledigt, wer Pflegegeldanträge stellt oder wer für die Wohnung und die Bezahlung der Miete sorgt.
Die Notare stellen den Vorsorgegedanken in den Vordergrund ihrer Tätigkeit. Welche Aufgaben übernimmt der Notar bei einer Vorsorgevollmacht?
Aus der täglichen Praxis wissen wir, welche Fragen gestellt und beantwortet werden müssen, wann die Vollmacht in Kraft tritt und welche Spezialfälle zu beachten sind. Der Notar hilft beim Verfassen der Vorsorgevollmacht, beglaubigt die Unterschrift des Vollmachtgebers und sorgt für die Eintragung im elektronischen Vorsorgevollmachtsregister.
Welche Vorteile bringt die Vorsorgevollmacht für die betroffenen Personen?
Wer sich beim Notar beraten lässt und eine Vorsorgevollmacht abschließt geht auf Nummer sicher - Missbrauch wird ausgeschlossen. Durch die Eintragung im elektronischen Register kann jederzeit überprüft werden, wer in welchem Umfang für Sie entscheidungsberechtigt ist, wenn Ihnen etwas zustößt. Eine Eintragung im Vollmachtsregister stellt darüber hinaus sicher, dass die Vorsorgevollmacht im Anlassfall auch gewiss gefunden wird.
Was passiert, wenn keine Vorsorgevollmacht abgeschlossen wird?
Im Allgemeinen bestellt das Gericht im Fall der "Geschäftsunfähigkeit" einen Sachwalter. Die Sachwalterschaft wird häufig von Ämtern, Banken, Krankenhäusern oder Heimen eingeleitet, um sich bei finanziellen oder medizinischen Angelegenheiten abzusichern. In Österreich bestehen derzeit rund 50.000 Sachwalterschaften - Tendenz stark steigend. Der Vorteil der Vorsorgevollmacht liegt klar darin, dass rechtliche Entscheidungen vo einer Person des Vertrauens und nicht über das Gericht getroffen werden.
Auskunft erhalten Sie bei der Notariatskammer für Salzburg unter der Telefonnummer 0662 / 845359
